Unsere wichtigsten Neuigkeiten aus Steuern, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung
Hier finden Sie einen Überblick über alle veröffentlichten Beiträge.
Computerhardware und Software sind wie alle anderen abnutzbaren Wirtschaftsgüter zwar über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Jedoch hat das BMF 2021 ein Schreiben veröffentlicht, nach dem eine einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden kann.
Das Patenschaftsprogramm der FAU bringt Studierende des Fachbereichs WiSo und Unternehmen der Region zusammen. Und wir sind dabei!
Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mitteilungen nun erforderlich werden.
Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen (beruflich veranlassten) Zweithaushalt führt und auch der vorhandene „eigene Hausstand” am Beschäftigungsort belegen ist.
In diesem Jahr wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Annika Schenk vergeben.
Das Bundesfinanzministerium hat ein „Schreiben“ zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen.
Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. Die Grundsteuer muss zum 1. Januar 2025 aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichts neu festgesetzt werden.
Das MUNKERT & PARTNER Team wünscht Ihnen und Ihrer Familie frohe Ostern, schöne Feiertage und einen tollen Frühling!