Dr. Michael Munkert-Stipendium SS 2024

15.07.2024

Herzlichen Glückwunsch an Herrn Jonas Kreitschmann zum Dr. Michael Munkert-Stipendium im Sommersemester 2024

Seit nunmehr über 20 Jahren wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium einmal pro Semester an Studierende des Instituts für Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg verliehen.

Im Sommersemester 2024 wurde das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Herrn Jonas Kreitschmann auf der Absolventenfeier der FAU WiSo am 5. Juli 2024 vergeben.

Herr Kreitschmann hatte an der FAU schon im Bachelor studiert (Abschlussnote 1,32) und im letzten Herbst den FACT-Master ausgezeichnet mit der Note 1,15 abgeschlossen. Seine Masterarbeit schrieb er am Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen zum Thema „Die Nutzung von XBRL in der Unternehmensberichterstattung“ (Note 1,0).

Wir gratulieren Herrn Kreitschmann ganz herzlich zum Stipendium und der herausragenden Leistung!

Eine Übersicht der letzten vier Stipendiaten:

Sommersemester 2024

Jonas Kreitschmann

Wintersemester 23/24

Mona Schraml-Rappel

Sommersemester 2023

Sarah Daxenberger

Wintersemester 23/22

Daniel Resch

Informationen zur Dr. Michael Munkert-Stiftung

Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.


Offene Stellen bei MUNKERT & PARTNER

Weiteres aus Aktuelles/News

07.06.2026

Werbungskostenabzug bei Dienstreisen mit Privatwagen statt Firmenwagen?

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung der durch die Nutzung eines privaten Pkw entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten.

07.06.2026

Mobiles Arbeiten vom Ausland aus möglich – Steuerliche Konsequenzen bedenken!

In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist mit seinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig

07.06.2026

Grundsteuer (Bundesmodell): Was passiert mit laufenden Einsprüchen?

Die neue Grundsteuer wird je nach Bundesland unterschiedlich berechnet.