Ob eigentümer- oder managementgeführt, Unternehmen sind heute tagtäglich mit einer Vielzahl von Herausforderungen und ständig wechselnden Rahmenbedingungen konfrontiert, die es durch kluge, strukturierte und verantwortungsvolle unternehmerische Entscheidungen zu meistern gilt. Hierbei stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner auf Augenhöhe zur Seite und unterstützen Sie, damit Ihr zentrales Ziel nachhaltig erreicht wird: Der Erfolg des Unternehmens, für das Sie Verantwortung tragen.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.