Ob eigentümer- oder managementgeführt, Unternehmen sind heute tagtäglich mit einer Vielzahl von Herausforderungen und ständig wechselnden Rahmenbedingungen konfrontiert, die es durch kluge, strukturierte und verantwortungsvolle unternehmerische Entscheidungen zu meistern gilt. Hierbei stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner auf Augenhöhe zur Seite und unterstützen Sie, damit Ihr zentrales Ziel nachhaltig erreicht wird: Der Erfolg des Unternehmens, für das Sie Verantwortung tragen.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Unterhaltsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Im Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig.
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an.