In Deutschland bieten wir mit über 300 Mitarbeitern an 30 Standorten eine umfangreiche persönliche Betreuung vor Ort. Von der Steuer- und Rechtsberatung über die Wirtschaftsprüfung bis zur Unternehmensberatung und Immobilienmanagement. Als deutschlandweit agierende Beratergruppe sind wir dort, wo Sie uns brauchen.
Zur MUNKERT & PARTNER Gruppe zählen:
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Eine „geschäftliche” Veranlassung fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet.
Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Bundesfinanzhofs entschieden, dass Innenumsätze zwischen Organträgern und Organen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nicht umsatzsteuerbar sind und nicht gegen Unionsrecht verstoßen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die ausgesetzte Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems aufgehoben.