Der Dr. Michael Munkert Förderpreis 2024 geht an Herrn Marius Weiß

09.07.2024

Wir gratulieren Herrn Marius Weiß herzlich zum diesjährigen Dr. Michael Munkert Förderpreis

Der Dr. Michael Munkert Förderpreis wird jährlich an einen Lehrstuhl des Instituts für Finance, Auditing, Controlling & Taxation (FACT) der Universität Erlangen-Nürnberg vergeben. Der Förderpreis ist mit 3.000 € dotiert. Zweck ist die Finanzierung von Projekten sowohl im Bereich der Forschung als auch der Lehre.

Der Förderpreis geht im Jahr 2024 an Marius Weiß vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre für das Forschungsprojekt “TaxBERT: A Specialized Large Language Model for Analyzing Qualitative Tax Disclosures”.

Das Forschungsprojekt hat den folgenden Hintergrund: In den vergangenen Jahren hat die qualitative steuerliche Berichterstattung an Fahrt aufgenommen, sowohl auf verpflichtender (z.B. UK Tax Strategy), als auch auf freiwilliger Basis (z.B. Australian TTC oder GRI 207). Diese Form der Berichterstattung bietet neue Möglichkeiten für verschiedene Nutzergruppen. Beispielweise gewährt sie einen Einblick in das Corporate Sentiment und kann dazu genutzt werden, quantitative Daten bei der Entscheidungsfindung der Stakeholder zu ergänzen. Bei TaxBERT handelt es sich um ein spezialisiertes Large Language Model (LLM) zur zielgerichteten Analyse qualitativer steuerlicher Berichterstattung.

Informationen zur Dr. Michael Munkert-Stiftung

Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.

Weiteres aus Aktuelles/News

15.01.2025

Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Es ist am 06.12.2024 in Kraft getreten.

15.01.2025

Steuerfortentwicklungsgesetz

Das Gesetzvorhaben des Finanzausschusses wurde auf die Erhöhung des Kindergeldes und die Absenkungen der Einkommensteuertarife reduziert.

15.01.2025

Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden.