Begrüßung unserer neuen Partner

04.03.2021

Wir freuen uns sehr, Sie darüber zu informieren, dass Frau Sabine Hirschmann-Menke und Herr Jürgen Großkopf-Dibs neue Partner unserer Kanzlei geworden sind.

Die neuen Partner

Frau Hirschmann-Menke ist bei uns seit 2015 als Steuerberaterin in der laufenden Deklarations- und Gestaltungsberatung tätig. Weitere Schwerpunkte bilden die Nachfolgeberatung sowie die Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten als Fachberaterin für Internationales Steuerrecht.

Herr Großkopf-Dibs ist als Rechtsanwalt und Steuerberater seit 2016 in unserer Kanzlei tätig. Seine Schwerpunkte liegen in der steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Dauerberatung sowie in der Projektberatung, insbesondere im Rahmen von Unternehmens- und Immobilientransaktionen.

Mit der Aufnahme von Frau Hirschmann-Menke und Herrn Großkopf-Dibs als weitere Partner unserer Kanzlei bilden wir den Wachstumskurs unserer Kanzlei auch auf Partnerebene ab.

Änderung der Rechtsform unserer Kanzlei

Gleichzeitig haben wir uns entschieden, die Rechtsform unserer Kanzlei von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung zu ändern, da letztere eine neuere, modernere Rechtsform für die Erbringung von Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsberatungsleistungen ist.

Wir firmieren somit seit der kürzlich erfolgten Eintragung im Partnerschaftsregister unter
MUNKERT & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte mbB.

Wir freuen uns gemeinsam auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Munkert, Elfriede Dorn, Susanne Munkert-Riedrich, Dr. Thomas Geiger, Jürgen Großkopf-Dibs und Sabine Hirschmann-Menke




Weiteres aus Aktuelles/News

01.02.2025

Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Für die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen ist das maßgeblich „auslösende Moment“ der Abschluss der Änderungsvereinbarung mit dem Kreditinstitut, mit welcher die Laufzeit des Darlehens verkürzt wird, was dann zum Anfall der Vorfälligkeitsentschädigungen führt.

01.02.2025

Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Leasingsonderzahlungen können bei beruflich genutzten Fahrzeugen nicht mehr vollständig im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden.

01.02.2025

KEVIN HELLER
Steuerberater

„Die Tätigkeit bei MUNKERT & PARTNER ist sehr vielseitig. Man lernt fast täglich etwas Neues dazu und hat einen großen Freiraum in der Ausübung seiner Tätigkeit.“