Frau Hirschmann-Menke ist bei uns seit 2015 als Steuerberaterin in der laufenden Deklarations- und Gestaltungsberatung tätig. Weitere Schwerpunkte bilden die Nachfolgeberatung sowie die Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten als Fachberaterin für Internationales Steuerrecht.
Herr Großkopf-Dibs ist als Rechtsanwalt und Steuerberater seit 2016 in unserer Kanzlei tätig. Seine Schwerpunkte liegen in der steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Dauerberatung sowie in der Projektberatung, insbesondere im Rahmen von Unternehmens- und Immobilientransaktionen.
Mit der Aufnahme von Frau Hirschmann-Menke und Herrn Großkopf-Dibs als weitere Partner unserer Kanzlei bilden wir den Wachstumskurs unserer Kanzlei auch auf Partnerebene ab.
Gleichzeitig haben wir uns entschieden, die Rechtsform unserer Kanzlei von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung zu ändern, da letztere eine neuere, modernere Rechtsform für die Erbringung von Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsberatungsleistungen ist.
Wir firmieren somit seit der kürzlich erfolgten Eintragung im Partnerschaftsregister unter
MUNKERT & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte mbB.
Wir freuen uns gemeinsam auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Munkert, Elfriede Dorn, Susanne Munkert-Riedrich, Dr. Thomas Geiger, Jürgen Großkopf-Dibs und Sabine Hirschmann-Menke
Weiteres aus Aktuelles/News
Das sog. Berliner Testament bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden.
Mit einem Änderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.