Wenn Erstattungszinsen zur Einkommensteuer zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt werden und der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung an das Finanzamt zurückzahlt, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. So entschied der Bundesfinanzhof.
Das Entstehen negativer Einnahmen setzt voraus, dass die vom Steuerpflichtigen aufgrund der erneuten Zinsfestsetzung zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungszeitraum entfallen wie die aufgrund der früheren Zinsfestsetzung erhaltenen Erstattungszinsen.
© 2022 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag).
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG
Weiteres aus Aktuelles/News
Mit der Einführung der sogenannten E‑Rechnung ab dem 1. Januar 2025 ergeben sich eine Vielzahl an Fragen. Gerne, unterstützen wir Sie bei der Beantwortung der Fragen! Informieren Sie sich jetzt.
Unsere Kanzlei wurde mit dem Label Digitale Kanzlei 2024 der DATEV ausgezeichnet.
Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen.
Karriere bei MUNKERT & PARTNER. Unsere offenen Stellenangebote
Duales Studium ab Oktober 2025
in Vollzeit & Teilzeit
Ausbildung