Als eigentümergeführtes Unternehmen sind Sie heute mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Da ist es wichtig zu wissen, wo Stärken und Schwächen in Ihrem Unternehmen liegen, wo sich Risiken verbergen und welche Chancen sich am Markt bieten. Wir sind spezialisiert auf Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung für Familienunternehmen.
Für die Lösung dieser Fragen vernetzen wir für Sie Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen, damit Sie rundum beraten sind. Mit einem Partner als persönlichen Ansprechpartner: Beratung von Unternehmern durch Unternehmer.
Wir verstehen es als unsere Aufgabe, gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung Ihrer wirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen zu erarbeiten und somit den Erfolg Ihres Unternehmens auch in der Zukunft zu sichern. Unser Know-how und unsere Erfahrungen setzen wir gezielt zur Maximierung Ihres Nachsteuer-Einkommens ein. Dabei haben wir stets nicht nur sämtliche Steuerarten im Blick, sondern auch die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Wechselwirkungen. Unser Ziel ist es, auf Grund einer gesamtheitlich ausgerichteten, aktiven Mandatsbetreuung Ihr vertrauensvoller und dauerhafter Partner zu sein. Dementsprechend legen wir Wert auf intensiven persönlichen Kontakt, individuelle Beratung und nehmen uns Zeit für Ihren besonderen Bedarf.
Wir engagieren uns für Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Reduktion Ihrer Steuerbelastung. Lässt sich keine Ihren Interessen entsprechende Einigung mit den Finanzbehörden erzielen, setzen wir Ihre Rechte vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof durch. Dabei wägen wir stets die Kosten und den Nutzen gerichtlicher Auseinandersetzungen sowie die damit verbundene Rechtsunsicherheit gegeneinander ab.
Gemeinsam steuern wir mit Ihnen im Rahmen der Bilanzpolitik das Erreichen der mittel- und langfristigen Zielsetzungen durch unterschiedliche Gewichtung vermögens-, finanz-, ertrags- und steuerorientierter Strategien. Die zeitnahe Erstellung von Bilanzen erhöht Ihren Informationsstand. Den Lagebericht gestalten wir zu einem besonderen Marketinginstrument, den sie gegenüber Kapitalgebern, Kunden und Lieferanten verwenden können. Zusätzlich bieten wir Ihnen graphisch aufbereitete Unternehmensreports, mit denen Sie Ihr Unternehmen bei Kapitalgebern erfolgreich präsentieren können.
Als mittelständische Kanzlei haben wir Verständnis für die Belange unserer mittelständischen Mandanten. Deshalb skalieren wir in Übereinstimmung mit den berufsrechtlichen Vorgaben unseren standardisierten und EDV-gestützten Prüfungsansatz auf Ihre Bedürfnisse. Unser risiko- und strukturorientierter Prüfungsansatz geht dabei über die Feststellung einzelner Fehler hinaus und dient vor allem dem Erkennen systembedingter Schwachstellen und damit der Vermeidung künftiger Fehler. Unsere zukunftsorientierte Prüfungsdurchführung bietet auf der Grundlage unserer eigenen Qualitätsstandards eine hohe Qualität der Prüfungsfeststellungen. Die Analyse der Ordnungsmäßigkeit und Leistungsfähigkeit von Prozessen und Strukturen stellt gleichzeitig die Ausgangsbasis zu deren Optimierung dar.
Damit Sie und Ihr Unternehmen auch langfristig erfolgreich bleiben, unterstützen wir Sie bei Unternehmensnachfolge. Dabei berücksichtigen wir organisatorische, rechtliche, steuerliche, soziale, betriebswirtschaftliche und emotionale Aspekte. Diese werden von uns genau untersucht, um die individuell für Sie optimale Lösung bei der Nachfolge zu finden. Dabei legen wir aus Erfahrung besonderen Wert darauf, offene Gespräche mit allen Beteiligten zu führen, damit das finale Nachfolgekonzept auch nachhaltig von allen Beteiligten für gut befunden wird.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.