Die eingeführte Senkung der Umsatzsteuersätze ab dem 1. Juli 2020 ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Infolgedessen erhöhen sich die Umsatzsteuersätze ab dem 1. Januar 2021 wieder von 16 % auf 19 % sowie von 5 % auf 7 %.
In derartigen Anzahlungsrechnungen kann bereits der ab 2021 gültige Steuersatz von 19 % bzw. 7 % ausgewiesen werden, wenn feststeht, dass die Leistung oder sonstige Leistung erst nach dem 31. Dezember 2020 erbracht wird. Für den Rechnungsempfänger besteht dann die Möglichkeit, die in der Anzahlungsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer bereits als Vorsteuer abzuziehen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei Gastronomieumsätzen. Dort werden die Umsatzsteuersätze im Jahr 2021 zweimal geändert:
Weiteres aus Aktuelles/News
Das MUNKERT & PARTNER Team wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest und noch eine wunderschöne Frühlingszeit!
Am 1. März 2024 fand die Präsenzveranstaltung zum Berufsbasar der Wirtschaftsschule Nürnberg statt. Vom 4. März bis 1. August 2024 läuft der Berufsbasar in digitaler Form weiter und bietet weiterhin die Möglichkeit sich über Ausbildungsangebote in der Region zu informieren.
Ab September 2022 wurde die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro als Kompensation für die hohen Energiekosten ausgezahlt. Von der Einmalzahlung profitierten Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige.