Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist nicht gesetzlich unfallversichert

15.06.2021

Ein Gebietsverkaufsleiter arbeitete regelmäßig im Homeoffice. Im Jahr 2018 stürzte er auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Er erlitt dabei einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Es liege kein Arbeitsunfall vor, denn der Sturz habe sich im häuslichen Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage des Gebietsverkaufsleiters ab. Die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles lägen nicht vor. Der zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort der Tätigkeit (wege)unfallversichert, noch als versicherter Betriebsweg anzusehen. Bei der Wegeunfallversicherung beginne der Versicherungsschutz erst mit dem Durchschreiten der Haustür des Gebäudes. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts könne ein im Homeoffice Beschäftigter niemals innerhalb des Hauses bzw. innerhalb der Wohnung auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert sein. Des Weiteren scheide die Annahme eines Betriebsweges aus, da es sich dabei um Strecken, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt würden handeln müsse.

© 2021 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag).
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG

Weiteres aus Aktuelles/News

19.07.2024

Steuerfachangestellten- & Steuerfachwirtpreis 2023/2024

Der diesjährige Steuerfachangestellten- & und der Steuerfachwirtpreis wurde verliehen. Gratulation an die Preisträgerinnen und Preisträger!

18.07.2024

Die E-Rechnung kommt!

Mit der Einführung der sogenannten E‑Rechnung ab dem 1. Januar 2025 ergeben sich eine Vielzahl an Fragen. Gerne, unterstützen wir Sie bei der Beantwortung der Fragen! Informieren Sie sich jetzt.

15.07.2024

Dr. Michael Munkert-Stipendium SS 2024

Das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € geht im SS 2024 an Herrn Jonas Kreitschmann.



Weiteres aus Aktuelles/News

19.07.2024

Steuerfachangestellten- & Steuerfachwirtpreis 2023/2024

Der diesjährige Steuerfachangestellten- & und der Steuerfachwirtpreis wurde verliehen. Gratulation an die Preisträgerinnen und Preisträger!

18.07.2024

Die E-Rechnung kommt!

Mit der Einführung der sogenannten E‑Rechnung ab dem 1. Januar 2025 ergeben sich eine Vielzahl an Fragen. Gerne, unterstützen wir Sie bei der Beantwortung der Fragen! Informieren Sie sich jetzt.

15.07.2024

Dr. Michael Munkert-Stipendium SS 2024

Das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € geht im SS 2024 an Herrn Jonas Kreitschmann.