Steuerfreies Firmen-Fitnessprogramm

03.02.2021

Steuerfreies Firmenfitnessprogramm vom Finanzamt in Frage gestellt

Im Rahmen eines Firmenfitnessprogramms konnten Arbeitnehmer in verschiedenen Fitnessstudios trainieren. Der Arbeitgeber erwarb jeweils einjährige Trainingslizenzen, für die monatlich jeweils 42,25 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen waren. Die teilnehmenden Arbeitnehmer leisteten einen Eigenanteil von 16 Euro bzw. 20 Euro. Bei der Lohnbesteuerung ließ der Arbeitgeber die Sachbezüge außer Ansatz, da diese ausgehend von einem monatlichen Zufluss unter die 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge fielen. Das Finanzamt vertrat demgegenüber die Auffassung, den Arbeitnehmern sei die Möglichkeit, für ein Jahr an dem Firmenfitnessprogramm teilzunehmen, „quasi in einer Summe“ zugeflossen, weshalb die 44 Euro-Freigrenze überschritten sei. Es unterwarf die Aufwendungen für die Jahreslizenzen abzüglich der Eigenanteile der Arbeitnehmer dem Pauschsteuersatz von 30 %.

Dem schlossen sich jedoch weder das Finanzgericht noch der Bundesfinanzhof an. Der geldwerte Vorteil sei den teilnehmenden Arbeitnehmern als laufender Arbeitslohn monatlich zugeflossen. Der Arbeitgeber habe sein vertragliches Versprechen, den Arbeitnehmern die Nutzung der Fitnessstudios zu ermöglichen, unabhängig von seiner eigenen Vertragsbindung monatlich fortlaufend durch Einräumung der tatsächlichen Trainingsmöglichkeit erfüllt. Unter Berücksichtigung der von den Arbeitnehmern geleisteten Eigenanteile sei daher die 44 Euro-Freigrenze eingehalten worden, sodass der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an dem Firmenfitnessprogramm nicht zu versteuern sei.

.



Weiteres aus Aktuelles/News

19.07.2024

Steuerfachangestellten- & Steuerfachwirtpreis 2023/2024

Der diesjährige Steuerfachangestellten- & und der Steuerfachwirtpreis wurde verliehen. Gratulation an die Preisträgerinnen und Preisträger!

18.07.2024

Die E-Rechnung kommt!

Mit der Einführung der sogenannten E‑Rechnung ab dem 1. Januar 2025 ergeben sich eine Vielzahl an Fragen. Gerne, unterstützen wir Sie bei der Beantwortung der Fragen! Informieren Sie sich jetzt.

15.07.2024

Dr. Michael Munkert-Stipendium SS 2024

Das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € geht im SS 2024 an Herrn Jonas Kreitschmann.