Am vergangenen Samstag, den 16.09.23, nahmen wir erstmals mit dem Kanzlei-Team „MUNKERT & PARTNER – Alle unter einem Dach“ bei RUNTERRA in Zirndorf teil. RUNTERRA ist mit über 50 Hindernissen, der Hindernislauf mit den meisten Hindernissen in Deutschland.
Fünf mutige Kolleginnen stellten sich dieser großen Herausforderung und meisterten gemeinsam im Team Hindernis um Hindernis. Kein Hindernis konnte sie aufhalten, egal ob Flusslauf, Strickleiter oder Halfpipe – Frauenpower pur!! Ganz dem Motto von RUNTERRA getreu „Never give up“ gaben sie nicht auf. Sie erreichten alle zusammen das Ziel und wurden mit einer Medaille belohnt.
Herzlichen Glückwunsch an unser Team für diese Leistung! Wir sind stolz auf euch!
Weitere Informationen zu RUNTERRA unter runterra.de.




















Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.