Am vergangenen Samstag, den 16.09.23, nahmen wir erstmals mit dem Kanzlei-Team „MUNKERT & PARTNER – Alle unter einem Dach“ bei RUNTERRA in Zirndorf teil. RUNTERRA ist mit über 50 Hindernissen, der Hindernislauf mit den meisten Hindernissen in Deutschland.
Fünf mutige Kolleginnen stellten sich dieser großen Herausforderung und meisterten gemeinsam im Team Hindernis um Hindernis. Kein Hindernis konnte sie aufhalten, egal ob Flusslauf, Strickleiter oder Halfpipe – Frauenpower pur!! Ganz dem Motto von RUNTERRA getreu „Never give up“ gaben sie nicht auf. Sie erreichten alle zusammen das Ziel und wurden mit einer Medaille belohnt.
Herzlichen Glückwunsch an unser Team für diese Leistung! Wir sind stolz auf euch!
Weitere Informationen zu RUNTERRA unter runterra.de.
Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Unterhaltsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Im Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig.
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an.