Am vergangenen Samstag, den 16.09.23, nahmen wir erstmals mit dem Kanzlei-Team „MUNKERT & PARTNER – Alle unter einem Dach“ bei RUNTERRA in Zirndorf teil. RUNTERRA ist mit über 50 Hindernissen, der Hindernislauf mit den meisten Hindernissen in Deutschland.
Fünf mutige Kolleginnen stellten sich dieser großen Herausforderung und meisterten gemeinsam im Team Hindernis um Hindernis. Kein Hindernis konnte sie aufhalten, egal ob Flusslauf, Strickleiter oder Halfpipe – Frauenpower pur!! Ganz dem Motto von RUNTERRA getreu „Never give up“ gaben sie nicht auf. Sie erreichten alle zusammen das Ziel und wurden mit einer Medaille belohnt.
Herzlichen Glückwunsch an unser Team für diese Leistung! Wir sind stolz auf euch!
Weitere Informationen zu RUNTERRA unter runterra.de.
Eine „geschäftliche” Veranlassung fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet.
Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Bundesfinanzhofs entschieden, dass Innenumsätze zwischen Organträgern und Organen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nicht umsatzsteuerbar sind und nicht gegen Unionsrecht verstoßen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die ausgesetzte Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems aufgehoben.