Ein Arbeitnehmer war im Streitjahr 2016 bei einem deutsch-chinesischen Joint Venture tätig, wobei er insgesamt 224 Arbeitstage in China verbrachte. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowohl in Deutschland als auch in China. Von den erklärten Einkünften entfielen 12,28 % auf im Inland steuerpflichtige Einkünfte und die restlichen 87,72 % auf nach Art. 15 des Doppelbesteuerungsabkommens mit China im Inland steuerfreie Einkünfte. Außerdem wurden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für das gesamte Streitjahr als Sonderausgaben erklärt. Das beklagte Finanzamt ließ die in Zusammenhang mit den steuerfreien Einkünften stehenden Vorsorgeaufwendungen unberücksichtigt.
Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
© 2021 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag).
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG
Weiteres aus Aktuelles/News
Das MUNKERT & PARTNER Team wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest und noch eine wunderschöne Frühlingszeit!
Am 1. März 2024 fand die Präsenzveranstaltung zum Berufsbasar der Wirtschaftsschule Nürnberg statt. Vom 4. März bis 1. August 2024 läuft der Berufsbasar in digitaler Form weiter und bietet weiterhin die Möglichkeit sich über Ausbildungsangebote in der Region zu informieren.
Ab September 2022 wurde die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro als Kompensation für die hohen Energiekosten ausgezahlt. Von der Einmalzahlung profitierten Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige.
Karriere bei MUNKERT & PARTNER. Unsere offenen Stellenangebote
in Vollzeit & Teilzeit
Ausbildung
Duales Studium
für unsere internen Gesellschaften in Vollzeit & Teilzeit
in Vollzeit