REBECCA FISCHER
Prüfungsassistentin

20.04.2021

In unserer Kolumne „Die Köpfe unserer Kanzlei“ möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick hinter die Kanzleikulissen geben: Wer sind wir? Was macht uns aus? Woher kommen die einzelnen Kolleginnen und Kollegen?

Wer ist Rebecca Fischer?

Heute sprechen wir mit Rebecca Fischer, Prüfungsassistentin bei MUNKERT & PARTNER.

Was haben Sie vor MUNKERT & PARTNER gemacht?

Nach meinem Abitur im Jahr 2012 habe ich ein Wirtschaftsrechtstudium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg begonnen. Da ich Jura schon immer spannend fand und gleichzeitig schon zu Schulzeiten in den Ferien in einer Controlling-Abteilung ausgeholfen habe, war dieses Studium die perfekte Wahl für mich. Zudem ist es meiner Meinung nach in vielen Jobs unerlässlich, in beiden Bereichen zumindest grundlegende Kenntnisse zu haben. Im Laufe des Studiums zeigt sich dann bei vielen Studenten, welche Disziplin ihnen eher liegt bzw. sie eher begeistert. So hat der eine Teil meiner Kommilitonen nach Absolvierung des Bachelors einen FACT- oder einen Wirtschaftsrecht-Master begonnen. Andere haben zum klassischen Jurastudium gewechselt, um doch noch die Anwaltslaufbahn einschlagen zu können. Ich habe nach einem Auslandssemester in Montpellier (Frankreich) im Wintersemester 2014/2015 mein Studium mit einem Bachelor of Laws im Sommer 2016 abgeschlossen. Direkt im Anschluss habe ich dann bei MUNKERT & PARNTER als Prüfungsassistentin angefangen.

Vor ein paar Wochen haben Sie Ihren Abschluss zum Master of Arts gemacht. Wir gratulieren von Herzen! Das war ein hartes Stück Arbeit, oder? Vor allem, weil Sie das Studium neben Ihrem Job als Prüfungsassistentin bei MUNKERT & PARTNER absolviert haben.

Vielen Dank! Genau, nach einiger Zeit im Job hat sich gezeigt, dass ein Wirtschaftsrechtstudium eine sehr gute Grundlage für eine Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung ist, da man nicht nur ein betriebswirtschaftliches Verständnis benötigt, sondern z.B. auch häufig alle möglichen Arten von Verträgen lesen (und verstehen) können muss. Dennoch fehlten mir Kenntnisse im Steuerrecht, da dies im Studium einfach zu kurz gekommen ist. Daher habe ich berufsbegleitend den Master Steuerberatung an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm absolviert.

Ein berufsbegleitendes Studium ist organisatorisch und zeitlich definitiv eine Herausforderung, aber mit guten Absprachen mit dem Arbeitgeber auf jeden Fall machbar. So habe ich von MUNKERT & PARTNER die Möglichkeit bekommen, für knapp 2 Jahre die Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden zu reduzieren und in den Prüfungsphasen meinen Urlaub zu nehmen. So konnte ich an den Vorlesungen teilnehmen und mich gut auf die Klausuren an der TH vorbereiten. Im Gegenzug habe ich während der 30 Wochenstunden Vollgas gegeben und konnte den Anforderungen auf der Arbeit trotz Studium gerecht werden.

Würden Sie anderen Studierenden diesen Weg empfehlen?

Ich kann es auf jeden Fall empfehlen, den Master nicht direkt im Anschluss an den Bachelor zu machen. Es hilft meiner Meinung nach für das Verständnis im 2. Studium ungemein, wenn man bereits die Praxis kennen gelernt hat. Außerdem kann man dann besser einschätzen, in welche Richtung es beruflich überhaupt dauerhaft gehen soll und das Anschlussstudium inhaltlich entsprechend auswählen. Ob sich dann eher ein berufsbegleitendes oder ein Vollzeitstudium empfiehlt, ist eine ganz individuelle Entscheidung. Ein berufsbegleitendes Studium ist mit Sicherheit anstrengender, da man beides unter einen Hut bekommen muss. Für mich kam ein Vollzeit-Master aber unter anderem deswegen nicht in Frage, da ich meinen Job nicht kündigen und vor allem meine finanzielle Unabhängigkeit nicht wieder aufgeben wollte.

Aber nun interessiert uns Ihr Arbeitsalltag. Was ist, in kurzen Worten, Ihre Aufgabe? Was sind die Herausforderungen und was sind die Freuden?

Mein Arbeitsalltag in der Wirtschaftsprüfung besteht insbesondere darin, die Jahresabschlüsse unserer Mandanten zu prüfen. Jetzt nach 4,5 Jahren Berufserfahrung umfasst das von der Planung der Prüfung bis zur Berichtsschreibung fast alle Themen. Natürlich immer in enger Abstimmung und mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfer Herrn Dr. Geiger und Herrn Ebersbach. Darüber hinaus gibt es bei uns auch immer wieder Sonderprüfungen und -projekte. Zum Beispiel bin ich bei MUNKERT & PARTNER für die Durchführung der MaBV-Prüfungen der Bauträger zuständig. Dieser vielfältige Aufgabenbereich ist tatsächlich oft eine Herausforderung. Wir betreuen Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen und werden daher immer wieder mit neuen Fragestellungen konfrontiert. Aber gerade das macht es spannend und es wird nie langweilig.

Wären Sie ein Superheldin, welche Kräfte würden Sie gern besitzen?

Da ich geschichtlich sehr interessiert ist, habe ich mir schon oft gedacht, dass es wirklich cool wäre, wenn ich Zeitreisen könnte. Historische Orte „live“ sehen zu können, wäre total aufregend. Eine alltagstaugliche Superkraft wäre eine Art eidetisches Gedächtnis. Erlerntes, das ich nicht oft anwende, vergesse ich leider auch schnell wieder. Von daher wäre eine solche Fähigkeit wirklich praktisch.

Vielen Dank für das Gespräch Frau Fischer! Und weiterhin eine gute Zeit bei MUNKERT & PARTNER.

Karriere bei MUNKERT & PARTNER

Planen auch Sie eine Karriere im Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuer- oder Rechtsberatung? Dann kommen Sie zu MUNKERT & PARTNER.


Weiteres aus Aktuelles/News

04.04.2024

Die Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht

Das sog. Berliner Testament bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden.

04.04.2024

Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte

Mit einem Änderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

04.04.2024

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.