Auf der Auftaktveranstaltung und der daran angeschlossenen Unternehmensbörse haben Studierende und Unternehmen die Möglichkeit sich kennenzulernen und eine eventuelle Zusammenarbeit im Rahmen eines Praktikums oder einer Werkstudententätigkeit abzustimmen. MUNKERT & PARTNER bietet diese Jahr wieder jeweils einen Praktikumsplatz im Bereich der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung an und stellt sich somit als Pate im Programm zur Verfügung. Die Praktikant:innen können so in unsere Unternehmensabläufe und Projekte reinschnuppern, wertvolle Kontakte für die Zukunft knüpfen und haben sogar die Möglichkeit mit uns einen Sparringspartner für die Praxis-Studienarbeit zu gewinnen.
Die Teilnahme am Patenschaftsprogramm ist für MUNKERT & PARTNER ein weiterer Beitrag des Engagements für die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung vergibt insbesondere jährlich Preise zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Nachwuchses sowie von Lehre und Forschung im Bereich Steuerlehre, Steuerrecht, Rechnungs- und Prüfungswesen.
Das Patenschaftsprogramm möchte Theorie, also die Studierenden und Praxis, die Unternehmen, zusammenbringen. Das Programm bietet dabei die Möglichkeit:
Weitere Informationen zum Patenschaftsprogramm finden Sie auf der Webseite der FAU.
Wir freuen uns sehr auch dieses Jahr mit von der Partie zu sein!
Weiteres aus Aktuelles/News
Am Dienstag, den 23. Mai 2023 findet die Auftaktveranstaltung des Patenschaftsprogramms der FAU WiSo statt. Wir freuen uns auf interessante Gespräche und nette Kontakte!
Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
Der Verkauf eines Gartengrundstücksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im Übrigen nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.