Seit über 20 Jahren wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium einmal pro Semester an Studierende des Instituts für Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vergeben.
Im Sommersemester 2023 wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Sarah Daxenberger vergeben.
Frau Daxenberger studiert seit März 2021 an der WiSo im Masterstudiengang FACT. Sie verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung im FACT-Bereich, insbesondere im Bereich Wirtschaftsprüfung. Am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist sie als Tutorin im Modul „Steuerliche Gewinnermittlung“ tätig. Insgesamt zeigt Frau Daxenberger sehr viel Engagement und bringt sich aktiv in den Masterstudiengang ein. Zudem war sie Teil des Qualitätszirkels des FACT-Masters.
Sommersemester 2023
Sarah Daxenberger
Wintersemester 23/22
Daniel Resch
Sommersemester 2022
Annika Schenk
Wintersemester 21/22
Sophie Dinkelmeyer
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
Sekretärin / Sekretär (w/m/d) im Schreibbüro
für unsere internen Gesellschaften in Vollzeit & Teilzeit
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Ausbildung
in Vollzeit
Am Samstag, den 16.09.23, nahmen wir erstmals mit dem Kanzlei-Team am RUNTERRA in Zirndorf teil. RUNTERRA ist mit über 50 Hindernissen, der Hindernislauf mit den meisten Hindernissen in Deutschland.
Anfang September feierten wir das 20-jährige Dienstjubiläum unseres Kollegen, Volker Pleuß, bei MUNKERT & PARTNER.
Wenn der Wohnungseigentümer dem Beschenkten unentgeltlich ein Wohnungsrecht (Mitnutzungsrecht) und für die Zeit nach seinem Ableben ein persönliches Wohnungsrecht einräumt und werden beide zu seinen Lebzeiten im Grundbuch eingetragen, so handelt es sich hinsichtlich des Wohnungsrechts um eine Schenkung auf den Todesfall.