Der Dr. Michael Munkert Förderpreis wird jährlich an einen Lehrstuhl des Instituts für Finance, Auditing, Controlling & Taxation (FACT) der Universität Erlangen-Nürnberg vergeben. Der Förderpreis ist mit 3.000 € dotiert. Zweck ist die Finanzierung von Projekten sowohl im Bereich der Forschung als auch der Lehre.
Der diesjährige Preis geht an Herrn Julian Grümmer vom Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen (Prof. Dr. Klaus Henselmann). In seinem Projekt erfolgt zugleich eine Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Andreas Harth vom Lehrstuhl für technische Informationssysteme. Die Technologie der sog. „Wissensgraphen“ (Knowledge Graphs) ist besonders gut geeignet, verteiltes Wissen zu sammeln und zu kombinieren.
Herr Julian Grümmer verwendet Knowledge Graphs, um Verflechtungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufzudecken, sie zu visualisieren und näher zu analysieren. So lassen sich auch „Grauzonen“ einer möglicherweise beeinträchtigten Unabhängigkeit oder fehlende Kompetenzen sichtbar machen.
Aktualität bekommt das Thema insbesondere durch den Wirecard-Fall und die Frage, ob ein genauerer Blick auf die Hintergründe der einzelnen beteiligten Personen nicht stutzig machen müsste.
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
Das sog. Berliner Testament bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden.
Mit einem Änderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.