Der Dr. Michael Munkert Förderpreis wird jährlich an einen Lehrstuhl des Instituts für Finance, Auditing, Controlling & Taxation (FACT) der Universität Erlangen-Nürnberg vergeben. Der Förderpreis ist mit 3.000 € dotiert. Zweck ist die Finanzierung von Projekten sowohl im Bereich der Forschung als auch der Lehre.
Der diesjährige Preis geht an Herrn Julian Grümmer vom Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen (Prof. Dr. Klaus Henselmann). In seinem Projekt erfolgt zugleich eine Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Andreas Harth vom Lehrstuhl für technische Informationssysteme. Die Technologie der sog. „Wissensgraphen“ (Knowledge Graphs) ist besonders gut geeignet, verteiltes Wissen zu sammeln und zu kombinieren.
Herr Julian Grümmer verwendet Knowledge Graphs, um Verflechtungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufzudecken, sie zu visualisieren und näher zu analysieren. So lassen sich auch „Grauzonen“ einer möglicherweise beeinträchtigten Unabhängigkeit oder fehlende Kompetenzen sichtbar machen.
Aktualität bekommt das Thema insbesondere durch den Wirecard-Fall und die Frage, ob ein genauerer Blick auf die Hintergründe der einzelnen beteiligten Personen nicht stutzig machen müsste.
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
Wir kamen zu einem herbstlichen Get-together zusammen und genossen das Beisammensein mit den Kollegen & Kolleginnen bei herbstlichen Köstlichkeiten.
Wie jedes Jahr freuen wir uns über die leckeren Krapfen, die zum Faschingsauftakt zu uns in die Kanzlei geliefert werden.
Das Finanzgericht Münster nahm dazu Stellung, ob die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer…