Der Dr. Michael Munkert Förderpreis wird jährlich an einen Lehrstuhl des Instituts für Finance, Auditing, Controlling & Taxation (FACT) der Universität Erlangen-Nürnberg vergeben. Der Förderpreis ist mit 3.000 € dotiert. Zweck ist die Finanzierung von Projekten sowohl im Bereich der Forschung als auch der Lehre.
Der diesjährige Preis geht an Herrn Julian Grümmer vom Lehrstuhl für Rechnungswesen und Prüfungswesen (Prof. Dr. Klaus Henselmann). In seinem Projekt erfolgt zugleich eine Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Andreas Harth vom Lehrstuhl für technische Informationssysteme. Die Technologie der sog. „Wissensgraphen“ (Knowledge Graphs) ist besonders gut geeignet, verteiltes Wissen zu sammeln und zu kombinieren.
Herr Julian Grümmer verwendet Knowledge Graphs, um Verflechtungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufzudecken, sie zu visualisieren und näher zu analysieren. So lassen sich auch „Grauzonen“ einer möglicherweise beeinträchtigten Unabhängigkeit oder fehlende Kompetenzen sichtbar machen.
Aktualität bekommt das Thema insbesondere durch den Wirecard-Fall und die Frage, ob ein genauerer Blick auf die Hintergründe der einzelnen beteiligten Personen nicht stutzig machen müsste.
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
Am Dienstag, den 23. Mai 2023 findet die Auftaktveranstaltung des Patenschaftsprogramms der FAU WiSo statt. Wir freuen uns auf interessante Gespräche und nette Kontakte!
Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
Der Verkauf eines Gartengrundstücksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im Übrigen nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.