unternehmensberatung-munkert-partner

Zukunft gestalten. Werte schaffen.
Unternehmensberatung

Unsere Dienstleistungen in der
Unternehmensberatung

Die finanzwirtschaftlichen Kriterien „Rentabilität“, „Liquidität“, „Unabhängigkeit“ und „Unternehmenssicherung“ stehen bei der betriebswirtschaftlichen Beratung durch unsere erfahrenen Unternehmensberater im Mittelpunkt. Die Priorität der einzelnen Kriterien bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen anhand der aktuellen wirtschaftlichen Situation.

Im Rahmen unserer Unternehmensberatung übernehmen wir für Sie die Diagnose und fachgerechte Analyse möglicher Schwachstellen in Ihrem Unternehmen. Unsere Unternehmensberater sowohl aus dem Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen als auch national und international machen Risikopotentiale und Stärken Ihres Unternehmens transparent und erarbeiten Maßnahmen zur Gegensteuerung von Fehlentwicklungen.

Ihre Vorteile bei MUNKERT & PARTNER

  • Persönliche Betreuung durch einen Partner
  • Interdisziplinäres Know-how
  • Hohe analytische Kompetenz
  • Attraktives Preis-/Leistungsverhältnis 

Das können wir für Sie tun

Unsere Unternehmensberater erstellen für Sie ein Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Unterstützung der Geschäftsleitung und der führungsverantwortlichen Stellen bei der ergebnisorientierten Planung und Umsetzung der unternehmerischen Aktivitäten. Dadurch kann abgesichert werden, dass Ihr gesamtes Unternehmen effizient auf die vorgegebenen Ziele hinarbeitet. Die Implementierung wertorientierter Steuerungsgrößen erlaubt Ihnen den Wert Ihres Unternehmens zu maximieren und frühzeitig notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Überlegen Sie, Ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen? Wir erarbeiten für Sie Konzepte und Lösungen, um dieses Vorhaben zu realisieren, zeigen Ihnen aber auch Chancen und Risiken von diesem auf, die Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen können. Auch die Folgen für Sie persönlich werden genau analysiert und Ihnen dargelegt.

Möchten Sie die Rentabilität Ihres Unternehmens weiter steigern, dann lassen Sie uns die einzelnen Prozesse im Rahmen unserer Unternehmensberatung genau unter die Lupe nehmen. Wir analysieren den Ablauf der Prozesse in Ihrem Unternehmen, beseitigen die Schwachstellen und stellen für Sie ein Konzept zur weiteren Optimierung auf, damit Sie in Zukunft noch erfolgreicher arbeiten können.

Ein von uns implementiertes Früherkennungssystem erlaubt Ihnen, rechtzeitig die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potentielle Schadenshöhe genau definierter Risiken einzuschätzen. So können Sie gezielte Maßnahmen zur Beseitigung und Begrenzung dieser Risiken ergreifen. Unsere Unternehmensberatung unterstützt Sie aktiv im Umgang mit Risiken und zeigen Ihnen die jeweils geeigneten Handlungsalternativen auf: von der Risikodiversifikation über die Risikoabsicherung zur Risikovermeidung. Dabei fokussieren wir uns stets auf die Kosten und den Nutzen dieser Maßnahmen.

Bei Unternehmensbewertungen, insbesondere im Vorfeld von Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen ganzer Unternehmen bzw. Beteiligungen, gehen unsere Unternehmensberater aufgrund langjähriger Erfahrung praxisorientiert vor und gelangen zu realistischen Ergebnissen. Gleichzeitig leisten wir mit unseren wissenschaftlichen Veröffentlichungen und empirischen Untersuchungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Unternehmensbewertung in Theorie und Praxis. Gerichte beauftragen uns daher als Sachverständige zur Ermittlung angemessener Abfindungen bei Verschmelzungen, Ergebnisabführungsverträgen, Eingliederungen, Rechtsformwechseln und sonstigen Strukturmaßnahmen.

Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!

jetzt termin anfragen

Weitere Leistungen

Das könnte Sie interessieren

22.04.2026

Besteuerung laufender Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen

22.04.2026

Versehentliche Doppelbesteuerung oder nicht ordnungsgemäße Umsatzbesteuerung beim Reverse-Charge-Verfahren

Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.

22.04.2026

Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand mit Feier des Arbeitgebers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.