Am Donnerstag, den 21. Juli 2022 besuchten wir gemeinsam das Waldrestaurant Schießhaus in Nürnberg. Neben köstlichem Gegrillten und süßem Nachtisch hatten unsere Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, lustige Stunden beim Bogenschießen und Minigolf zu verbringen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Ihr Team von MUNKERT & PARTNER












Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.