Am Donnerstag, den 21. Juli 2022 besuchten wir gemeinsam das Waldrestaurant Schießhaus in Nürnberg. Neben köstlichem Gegrillten und süßem Nachtisch hatten unsere Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, lustige Stunden beim Bogenschießen und Minigolf zu verbringen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Ihr Team von MUNKERT & PARTNER
Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Unterhaltsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Im Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig.
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an.