Patenschaftsprogramm 2021 der FAU mit virtuellem Auftakt-Event

14.04.2021

Am 20. Mai 2021 findet die virtuelle Auftaktveranstaltung des Patenschaftsprogramms der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt.

Nachdem das Patenschaftsprogramm des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im letzten Jahr aus Gründen der Pandemie kurzfristig abgesagt werden musste, findet es dieses Jahr wieder statt.

Die Auftaktveranstaltung und daran angeschlossene Unternehmensbörse findet am 20. Mai 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zum Patenschaftsprogramm finden Sie in der Begleitbroschüre oder auf der Webseite der FAU.

Was verbirgt sich hinter dem Patenschaftsprogramm?

Das Patenschaftsprogramm möchte Theorie, also die Studierenden und Praxis, die Unternehmen, zusammen bringen. Das Programm bietet dabei die Möglichkeit:

  • während des Studiums Praxis-Erfahrung zu sammeln
  • an Firmenprojekten mitzuarbeiten
  • unternehmerisches Denken zu erlernen und
  • Netzwerke zu Entscheidern aufzubauen.

Wir sind Pate

MUNKERT & PARTNER bietet in diesem Rahmen zwei Praktikumsplätze im Bereich der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung an und stellt sich somit als Pate im Programm zur Verfügung. Der/die PraktikantIn kann so in unsere Unternehmensabläufe und Projekte reinschnuppern, wertvolle Kontakte für die Zukunft knüpfen und hat sogar die Möglichkeit mit uns einen Sparingpartner für die Praxis-Studienarbeit zu gewinnen.

Wir freuen uns sehr, auch dieses Jahr mit von der Partie zu sein, die Studierenden kennenzulernen und Praktikumsplätze vergeben zu können. Auf ein baldiges Kennenlernen!




Weiteres aus Aktuelles/News

22.04.2026

Besteuerung laufender Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen

22.04.2026

Versehentliche Doppelbesteuerung oder nicht ordnungsgemäße Umsatzbesteuerung beim Reverse-Charge-Verfahren

Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.

22.04.2026

Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand mit Feier des Arbeitgebers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.