Patenschaftsprogramm 2021 der FAU mit virtuellem Auftakt-Event

14.04.2021

Am 20. Mai 2021 findet die virtuelle Auftaktveranstaltung des Patenschaftsprogramms der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt.

Nachdem das Patenschaftsprogramm des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im letzten Jahr aus Gründen der Pandemie kurzfristig abgesagt werden musste, findet es dieses Jahr wieder statt.

Die Auftaktveranstaltung und daran angeschlossene Unternehmensbörse findet am 20. Mai 2021 in digitaler Form statt. Weitere Informationen zum Patenschaftsprogramm finden Sie in der Begleitbroschüre oder auf der Webseite der FAU.

Was verbirgt sich hinter dem Patenschaftsprogramm?

Das Patenschaftsprogramm möchte Theorie, also die Studierenden und Praxis, die Unternehmen, zusammen bringen. Das Programm bietet dabei die Möglichkeit:

  • während des Studiums Praxis-Erfahrung zu sammeln
  • an Firmenprojekten mitzuarbeiten
  • unternehmerisches Denken zu erlernen und
  • Netzwerke zu Entscheidern aufzubauen.

Wir sind Pate

MUNKERT & PARTNER bietet in diesem Rahmen zwei Praktikumsplätze im Bereich der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung an und stellt sich somit als Pate im Programm zur Verfügung. Der/die PraktikantIn kann so in unsere Unternehmensabläufe und Projekte reinschnuppern, wertvolle Kontakte für die Zukunft knüpfen und hat sogar die Möglichkeit mit uns einen Sparingpartner für die Praxis-Studienarbeit zu gewinnen.

Wir freuen uns sehr, auch dieses Jahr mit von der Partie zu sein, die Studierenden kennenzulernen und Praktikumsplätze vergeben zu können. Auf ein baldiges Kennenlernen!




Weiteres aus Aktuelles/News

01.04.2025

Objektive Feststellungslast für den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung

Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.

01.04.2025

Vorzeitige Auflösung eines Zinsswaps: Zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten bei Vermietungseinkünften

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.

01.04.2025

Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerfreien Photovoltaikanlage als Betriebsausgabe

Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.