Keine Steuerbarkeit von Innenleistungen bei Organschaft

02.09.2024

Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Bundesfinanzhofs entschieden, dass Innenumsätze zwischen Organträgern und Organen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nicht umsatzsteuerbar sind und nicht gegen Unionsrecht verstoßen.

Hinweis

Mit dieser Entscheidung ist eine langjährige Rechtsunsicherheit beseitigt. Es gilt festzustellen, dass Lieferungen/sonstige Leistungen innerhalb des Organkreises auch dann nicht steuerbare Innenumsätze sind, wenn steuerfreie Ausgangsumsätze vorliegen.

Durch die Entscheidung ist auch die Frage geklärt, ob für Lieferungen/sonstige Leistungen innerhalb des Organkreises ordnungsgemäße Rechnungen notwendig sind. Diese Frage stellte sich, um bei einer gegenteiligen Entscheidung (Versagung der Nichtsteuerbarkeit) umsatzsteuerliche Nachteile (keine Anrechnung der Vorsteuer) zu vermeiden.

Fazit: Für Lieferungen/sonstige Leistungen innerhalb des Organkreises sind keine ordnungsgemäßen Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinne zwingend geboten.

© 2024 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag).
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG

Weiteres aus Aktuelles/News

01.10.2025

Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf (RegE) des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen.

01.10.2025

Kürzere Gebäudenutzungsdauer bei fehlender wirtschaftlicher Nutzungsfähigkeit?

Die Klägerin erwarb ein Gebäude, welches bisher als Hotel genutzt wurde. Im Anschluss wurde das Gebäude an die Bezirksregierung zur Nutzung als Asylbewerberheim für zehn Jahre vermietet.

01.10.2025

Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils aus einem Firmenfitnessprogramm: Ermittlung des geldwerten Vorteils je Mitarbeiter

Ein Unternehmen hatte seit 2011 mit einem Fitnessstudio eine Firmenfitness-Mitgliedschaftsvereinbarung abgeschlossen.

Karriere bei MUNKERT & PARTNER. Unsere offenen Stellenangebote

17. Juli. 2025

Finanzbuchhalter / Accountant (m/w/d)

in Vollzeit oder Teilzeit

05. Mai. 2025

Steuerberater (m/w/d) als Teamleiter/in Deklarationsberatung

<< zurück zur Karriereseite Steuerberater (m/w/d) als Teamleiter/in Deklarationsberatung für unseren Standort in Nürnberg Wir sind eine mittelständisch orientierte Steuerberatungs-/Rechtsberatungs- […]