Sommer, Sonne und ein Eis in der Mittagspause. Letzten Donnerstag am 30. Juni 2022 haben wir uns im Innenhof unserer Kanzlei getroffen. Mit Eis von Eis im Glück, Wassermelone und lieben Kolleginnen und Kollegen lassen sich die warmen Temperaturen doch gut aushalten.
Kommen Sie gut durch den Sommer und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von MUNKERT & PARTNER




Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.