Seit über 20 Jahren wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium einmal pro Semester an Studierende des Instituts für Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vergeben.
Im Wintersemester 2023/2024 wurde das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Mona Schraml-Rappel auf der Absolventenfeier der FAU WiSo am 8. Dezember 2023 verliehen.
Frau Schraml-Rappel arbeitet unter anderem als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht und öffentliches Recht von Prof. Ismer an der FAU WiSo. Sie ist in den steuerrechtlichen Veranstaltungen des Lehrstuhls äußerst positiv aufgefallen und hat durchgängig sehr gute Prüfungsleistungen erbracht. Frau Schraml-Rappel ist mittlerweile näher durch ihre Arbeit am Lehrstuhl bekannt. Dort fällt sie durch ihr großes Engagement und ihre hervorragende Arbeit auf. Außerdem engagiert sie sich im Mentorenprogramm für Erstsemester.
Wir gratulieren Frau Schraml-Rappel herzlich zum Stipendium!
Wintersemester 23/24
Mona Schraml-Rappel
Sommersemester 2023
Sarah Daxenberger
Wintersemester 23/22
Daniel Resch
Sommersemester 2022
Annika Schenk
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
in Vollzeit & Teilzeit
Ausbildung
in Vollzeit
Das sog. Berliner Testament bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden.
Mit einem Änderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.