Seit über 20 Jahren wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium jährlich an Studierende des Instituts für Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vergeben.
In diesem Jahr wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Annika Schenk vergeben.
Frau Annika Schenk studiert nach ihrem Bachelorstudium an der WiSo seit WS 2019/2020 im Masterstudiengang FACT. In fachlicher Hinsicht zeigt Frau Schenk konstant gute bis sehr gute Studienleistungen. Ihre Bachelorprüfung im Studiengang Wirtschaftsrecht schloss sie mit einer Durchschnittsnote von 1,5 ab. Im Masterstudium liegt ihr Schwerpunkt ebenfalls im Bereich Steuerlehre und Steuerrecht. Derzeit beträgt ihr Notenschnitt 1,37. Frau Schenk war Tutorin im Fach Buchführung und wird demnächst bei Herrn Prof. Ismer als Studentische Hilfskraft beginnen.
Sommersemester 2022
Annika Schenk
Wintersemester 2021/2022
Sophie Dinkelmeyer
Sommersemester 2021
Carolina Schmidt
Wintersemester 2020/2021
Marcel Kleinberger
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
Duales Studium ab Oktober 2027
Duales Studium ab Oktober 2027
Ausbildung
in Vollzeit & Teilzeit
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in Vollzeit & Teilzeit
Bewegliche körperliche Gegenstände sind zwar innerhalb der Familie bis zum Wert von 12.000 Euro von der Steuer – nicht jedoch von der Anmeldung – befreit.
Ob sich der Streit mit dem Finanzamt über eine verkürzte Nutzungsdauer einer Immobilie lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab.
Wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte kauft, ist es wichtig, ob die Mitarbeiterbeteiligung gewisse Kriterien erfüllt, denn dann können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden.