Im Juli fand unser diesjähriger Betriebsausflug statt – ein Tag voller Action, Teamgeist und guter Laune!
Gemeinsam starteten wir mit dem Reisebus Richtung Betzenstein. Vor Ort erwartete uns ein abwechslungsreiches Programm, bei dem für jede*n etwas dabei war: Ob Adrenalin beim Klettern im Hochseilgarten, Teamwork im Adventure Escape mit Boden- und Lufttruppe oder Geschicklichkeit bei Aktivitäten wie Bogenschießen und Axtwerfen – alle kamen auf ihre Kosten.
Nach den spannenden Herausforderungen stärkten wir uns bei einem gemeinsamen Essen, bevor der Tag bei einer lockeren Dart-Partie gemütlich ausklang.
Am Abend traten wir gut gelaunt die Rückfahrt an, mit vielen tollen Erinnerungen im Gepäck. Ein großes Dankeschön an alle, die diesen gelungenen Ausflug möglich gemacht haben!













Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.