In Deutschland bieten wir mit über 300 Mitarbeitern an 30 Standorten eine umfangreiche persönliche Betreuung vor Ort. Von der Steuer- und Rechtsberatung über die Wirtschaftsprüfung bis zur Unternehmensberatung und Immobilienmanagement. Als deutschlandweit agierende Beratergruppe sind wir dort, wo Sie uns brauchen.
Zur MUNKERT & PARTNER Gruppe zählen:
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.