Im Juli fand unser diesjähriger Betriebsausflug statt – ein Tag voller Action, Teamgeist und guter Laune!
Gemeinsam starteten wir mit dem Reisebus Richtung Betzenstein. Vor Ort erwartete uns ein abwechslungsreiches Programm, bei dem für jede*n etwas dabei war: Ob Adrenalin beim Klettern im Hochseilgarten, Teamwork im Adventure Escape mit Boden- und Lufttruppe oder Geschicklichkeit bei Aktivitäten wie Bogenschießen und Axtwerfen – alle kamen auf ihre Kosten.
Nach den spannenden Herausforderungen stärkten wir uns bei einem gemeinsamen Essen, bevor der Tag bei einer lockeren Dart-Partie gemütlich ausklang.
Am Abend traten wir gut gelaunt die Rückfahrt an, mit vielen tollen Erinnerungen im Gepäck. Ein großes Dankeschön an alle, die diesen gelungenen Ausflug möglich gemacht haben!













Bewegliche körperliche Gegenstände sind zwar innerhalb der Familie bis zum Wert von 12.000 Euro von der Steuer – nicht jedoch von der Anmeldung – befreit.
Ob sich der Streit mit dem Finanzamt über eine verkürzte Nutzungsdauer einer Immobilie lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab.
Wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte kauft, ist es wichtig, ob die Mitarbeiterbeteiligung gewisse Kriterien erfüllt, denn dann können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden.