Am Donnerstag, den 5. Juni 2025, fand der FunRun im Südwestpark Nürnberg statt – dieses Jahr leider bei eher durchwachsenem Wetter. Doch das tat der Stimmung keinen Abbruch: Mit über tausend Teilnehmer*innen war das Starterfeld erneut beeindruckend groß. Besonders schön: Ein Teil der Einnahmen wird wie jedes Jahr an eine wohltätige Einrichtung gespendet.
Auch wir von MUNKERT & PARTNER waren wieder mit dabei – diesmal nicht nur mit einem motivierten Lauf-Team, sondern erneut auch mit einem Nordic-Walking-Team. Insgesamt stellten sich sieben Kolleginnen und Kollegen der sportlichen Herausforderung und zeigten trotz Regens vollen Einsatz. Alle Teilnehmer*innen unserer Teams erreichten erfolgreich das Ziel – ein starkes Zeichen für Teamgeist und Durchhaltevermögen!
Neben dem sportlichen Aspekt stand auch das Miteinander im Fokus. Beim anschließenden Sommerfest trotzten alle dem Wetter und ließen den Tag in geselliger Runde und entspannter Atmosphäre ausklingen.
Ein herzliches Dankeschön geht an die Organisator*innen des FunRuns – auch 2025 war es für uns eine gelungene Veranstaltung!
Weitere Informationen zum FunRun unter funrunsuedwest.de.







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Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.