Traditionell blicken wir in unseren einleitenden Worten zu unserem Jahresrundschreiben auf die Ereignisse des zu Ende gehenden Jahres zurück und verbinden dies mit einem Ausblick.
Wir wollen dieses Jahr unseren Schwerpunkt stärker auf den Ausblick und die Zukunft richten und den Versuch wagen, diesen mit einer optimistischen Grundeinstellung anzugehen.
Lesen Sie hier unsere Gedanken zum Jahreswechsel.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie unser vollständiges Jahresrundschreiben erhalten wollen.
Weiteres aus Aktuelles/News
Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.