Der Dr. Michael Munkert Förderpreis wird jährlich an einen Lehrstuhl des Instituts für Finance, Auditing, Controlling & Taxation (FACT) der Universität Erlangen-Nürnberg vergeben. Der Förderpreis ist mit 3.000 € dotiert. Zweck ist die Finanzierung von Projekten sowohl im Bereich der Forschung als auch der Lehre.
Der Förderpreis geht im Jahr 2024 an Marius Weiß vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre für das Forschungsprojekt “TaxBERT: A Specialized Large Language Model for Analyzing Qualitative Tax Disclosures”.
Das Forschungsprojekt hat den folgenden Hintergrund: In den vergangenen Jahren hat die qualitative steuerliche Berichterstattung an Fahrt aufgenommen, sowohl auf verpflichtender (z.B. UK Tax Strategy), als auch auf freiwilliger Basis (z.B. Australian TTC oder GRI 207). Diese Form der Berichterstattung bietet neue Möglichkeiten für verschiedene Nutzergruppen. Beispielweise gewährt sie einen Einblick in das Corporate Sentiment und kann dazu genutzt werden, quantitative Daten bei der Entscheidungsfindung der Stakeholder zu ergänzen. Bei TaxBERT handelt es sich um ein spezialisiertes Large Language Model (LLM) zur zielgerichteten Analyse qualitativer steuerlicher Berichterstattung.
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
Nach 30 Jahren engagierter und loyaler Zusammenarbeit verabschieden wir unsere geschätzte Kollegin, Frau Margot Müller, in ihren wohlverdienten Ruhestand.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung der durch die Nutzung eines privaten Pkw entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten.
In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist mit seinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig