Unsere Frau König ist im Mai „frisch“ zur Steuerberaterin bestellt worden. Wir gratulieren Ihr von ganzem Herzen zu dieser exzellenten Leistung!
Das gesamte MUNKERT & PARTNER-Team freut sich auf die Zusammenarbeit mit Frau König in Ihrer neuen Position als teamleitende Steuerberaterin.
Wir sind sehr dankbar, dass Frau König uns auch weiterhin mit ihrem Engagement und ihrer herausragenden fachlichen Expertise bei unseren spannenden Projekten verstärken wird.
Bewegliche körperliche Gegenstände sind zwar innerhalb der Familie bis zum Wert von 12.000 Euro von der Steuer – nicht jedoch von der Anmeldung – befreit.
Ob sich der Streit mit dem Finanzamt über eine verkürzte Nutzungsdauer einer Immobilie lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab.
Wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte kauft, ist es wichtig, ob die Mitarbeiterbeteiligung gewisse Kriterien erfüllt, denn dann können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden.