Unsere Frau König ist im Mai „frisch“ zur Steuerberaterin bestellt worden. Wir gratulieren Ihr von ganzem Herzen zu dieser exzellenten Leistung!
Das gesamte MUNKERT & PARTNER-Team freut sich auf die Zusammenarbeit mit Frau König in Ihrer neuen Position als teamleitende Steuerberaterin.
Wir sind sehr dankbar, dass Frau König uns auch weiterhin mit ihrem Engagement und ihrer herausragenden fachlichen Expertise bei unseren spannenden Projekten verstärken wird.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.