Seit über 20 Jahren wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium einmal pro Semester an Studierende des Instituts für Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vergeben.
Im Wintersemester 2023/2024 wurde das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Mona Schraml-Rappel auf der Absolventenfeier der FAU WiSo am 8. Dezember 2023 verliehen.
Frau Schraml-Rappel arbeitet unter anderem als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht und öffentliches Recht von Prof. Ismer an der FAU WiSo. Sie ist in den steuerrechtlichen Veranstaltungen des Lehrstuhls äußerst positiv aufgefallen und hat durchgängig sehr gute Prüfungsleistungen erbracht. Frau Schraml-Rappel ist mittlerweile näher durch ihre Arbeit am Lehrstuhl bekannt. Dort fällt sie durch ihr großes Engagement und ihre hervorragende Arbeit auf. Außerdem engagiert sie sich im Mentorenprogramm für Erstsemester.
Wir gratulieren Frau Schraml-Rappel herzlich zum Stipendium!
Wintersemester 23/24
Mona Schraml-Rappel
Sommersemester 2023
Sarah Daxenberger
Wintersemester 23/22
Daniel Resch
Sommersemester 2022
Annika Schenk
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
Ausbildung
<< zurück zur Karriereseite Steuerberater (m/w/d) als Teamleiter/in Deklarationsberatung für unseren Standort in Nürnberg Wir sind eine mittelständisch orientierte Steuerberatungs-/Rechtsberatungs- […]
für unsere internen Gesellschaften in Vollzeit & Teilzeit
Im vorliegenden Fall gründete die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin (eine zuvor nicht unternehmerisch tätige natürliche Person) die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sachgründung.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die sog. Drei-Objekt-Grenze keine starre Regel ist.
Ein bebautes Grundstück wurde im Jahr 2014 für insgesamt 143.950 Euro erworben und anschließend vermietet.