Letzte Woche feierten wir das 20-jährige Dienstjubiläum unseres Kollegen, Volker Pleuß, bei MUNKERT & PARTNER.
Wir freuen uns, dass er seinen beruflichen Lebensweg schon so lange mit uns geht:
Begonnen hat Herr Pleuß bei MUNKERT & PARTNER mit einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten und qualifizierte sich dann als Bilanzbuchhalter weiter. Aktuell liegen seine Arbeitsschwerpunkte im Bereich Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Immobilienbewertung und Erstellung von Jahresabschlüssen samt Steuererklärungen.
Was Herrn Pleuß seit so vielen Jahren bei MUNKERT & PARTNER begeistert? „Ich fühle mich bei MUNKERT & PARTNER gut aufgehoben. Die Vorgesetzten und Kollegen haben immer ein offenes Ohr bei Fragen. Man findet immer jemanden der eine Antwort weiß, egal wie verzwickt die Fragestellung ist. Das fachliche Wissen ist beachtlich!“, sagt Herr Pleuß.
Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmal ganz herzlich, dass Herr Volker Pleuß, schon seit 20 Jahren Teil unseres Teams ist! Wir freuen uns auf viele weitere Jahre!
Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.