Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23.02.2022 hat die Bundesregierung eine einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes auf zwölf Euro brutto die Stunde auf den Weg gebracht. Dieses zentrale Anliegen der Bundesregierung ist nun umgesetzt und tritt zum 01.10.2022 in Kraft.
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Ein bebautes Grundstück wurde im Jahr 2014 für insgesamt 143.950 Euro erworben und anschließend vermietet.
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