Traditionell blicken wir in unseren einleitenden Worten zu unserem Jahresrundschreiben auf die Ereignisse des zu Ende gehenden Jahres zurück und verbinden dies mit einem Ausblick.
Wir wollen dieses Jahr unseren Schwerpunkt stärker auf den Ausblick und die Zukunft richten und den Versuch wagen, diesen mit einer optimistischen Grundeinstellung anzugehen.
Lesen Sie hier unsere Gedanken zum Jahreswechsel.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie unser vollständiges Jahresrundschreiben erhalten wollen.
Weiteres aus Aktuelles/News
Im vorliegenden Fall gründete die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin (eine zuvor nicht unternehmerisch tätige natürliche Person) die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sachgründung.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die sog. Drei-Objekt-Grenze keine starre Regel ist.
Ein bebautes Grundstück wurde im Jahr 2014 für insgesamt 143.950 Euro erworben und anschließend vermietet.