Steuerfachangestellten-
& Steuerfachwirtpreis 2020/2021

18.08.2021

Vergabe des Steuerfachangestelltenpreis und des Steuerfachwirtpreis

Der Steuerfachangestelltenpreis und der Steuerfachwirtpreis werden jährlich durch die Dr. Michael Munkert-Stiftung an den/die Notenbeste/n des jeweiligen Jahrgangs der Steuerfachangestelltenprüfung und der Steuerfachwirtprüfung der Steuerberaterkammer Nürnberg verliehen. Die Vergabe erfolgt normalerweise auf der durch die Steuerberaterkammer Nürnberg sowie den Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB) ausgerichteten Abschlussfeier der Steuerfachangestellten. Leider kann auch in diesem Jahr keine Abschlussfeier stattfinden, weshalb Herr Prölß, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Nürnberg, die Übergabe übernimmt.

Preisträger des Steuerfachangestelltenpreis

Winterprüfung 2020/2021

  • Michaela Reindl

Sommerprüfung 2021

  • Katharina Falk

Preisträger des Steuerfachwirtpreis 2020/2021

  • Sebastian Egidy

Herzlichen Glückwunsch an die Preisträger.
Allen Absolventen wünschen wir alles Gute für die Zukunft, Erfolg und vor allem Gesundheit.

Informationen zur Dr. Michael Munkert Stiftung

Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und den Stiftungstätigkeiten.


Weiteres aus Aktuelles/News

05.03.2026

Wann müssen Geschenke dem Finanzamt gemeldet werden?

Bewegliche körperliche Gegenstände sind zwar innerhalb der Familie bis zum Wert von 12.000 Euro von der Steuer – nicht jedoch von der Anmeldung – befreit.

05.03.2026

Kürzere Abschreibung bei Immobilien: Mehr Klarheit zur Nutzungsdauer

Ob sich der Streit mit dem Finanzamt über eine verkürzte Nutzungsdauer einer Immobilie lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab.

05.03.2026

Vergütungen aus Genussrechten von Arbeitnehmern können als Kapitaleinkünfte besteuert werden

Wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte kauft, ist es wichtig, ob die Mitarbeiterbeteiligung gewisse Kriterien erfüllt, denn dann können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden.