Rechnungsberichtigung
Rückwirkung für Vorsteuerabzug?

01.12.2022

Wenn ein Unternehmer in der Annahme einer Leistungserbringung im Ausland eine Ausgangsrechnung ohne inländischen Steuerausweis erteilt, kann er diese nicht in der Weise berichtigen, dass dem späteren Ausweis inländischer Umsatzsteuer Rückwirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zukommt.

Das Recht auf Vorsteuerabzug kann aufgrund einer berichtigten Rechnung bereits für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde, wenn zunächst eine Rechnung ausgestellt wird, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG nicht entspricht, diese Rechnung aber später berichtigt wird. Für die dabei erforderliche Berichtigungsfähigkeit der ursprünglich erteilten Rechnung verlangt der Bundesfinanzhof jedoch, dass diese Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält.

© 2022 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag).
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG

Weiteres aus Aktuelles/News

17.05.2023

Patenschaftsprogramm 2023: Wir sind wieder dabei!

Am Dienstag, den 23. Mai 2023 findet die Auftaktveranstaltung des Patenschaftsprogramms der FAU WiSo statt. Wir freuen uns auf interessante Gespräche und nette Kontakte!

01.04.2023

Endgültiges BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

01.04.2023

Grundstücksteilung: Besteuerung eines Gartengrundstücksteils als privates Veräußerungsgeschäft

Der Verkauf eines Gartengrundstücksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im Übrigen nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

Karriere bei MUNKERT & PARTNER. Unsere offenen Stellenangebote

24. Mai. 2023

Lohn- und Finanzbuchhalter (m/w/d) für unsere internen Gesellschaften

für unsere internen Gesellschaften in Vollzeit & Teilzeit

12. Mai. 2023

Steuerberater (m/w/d) als Teamleiter/in Deklarationsberatung

<< zurück zur Karriereseite Steuerberater (m/w/d) als Teamleiter/in Deklarationsberatung für unseren Standort in Nürnberg Wir sind eine mittelständisch orientierte Steuerberatungs-/Rechtsberatungs- […]