Wir haben das Top Company-Siegel 2025 der Arbeitgeberbewertungsplattform kununu erhalten! Damit zählen wir nun bereits zum dritten Mal in Folge zu den rund 5 % der bestbewerteten Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir sind sehr stolz auf diese Anerkennung!
Wir sind stolz und dankbar, dass unser Unternehmen nun schon drei Jahre hintereinander mit dem Top Company-Siegel von kununu ausgezeichnet wurde. Diese Ehrung beruht vor allem auf den tollen Bewertungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wissen die positiven Rückmeldungen sehr zu schätzen! Sie motivieren uns, noch besser zu werden und unsere Unternehmenskultur weiter auszubauen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich jeder wohlfühlt und gleichzeitig die Möglichkeit zur ständigen Weiterentwicklung hat.
Dann bewerben Sie sich bei uns! Wir sind auf der Suche nach klugen Köpfen, die unser Team noch stärker machen! Schauen Sie doch bei unserer Karriereseite vorbei oder folgen Sie uns bei LinkedIn oder XING!
Weiteres aus Aktuelles/News
Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Unterhaltsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Im Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig.
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an.