MUNKERT & PARTNER ist Top Company 2024

30.07.2024

Zwei Jahre in Folge Top Company!

Wir haben uns für das Top Company-Siegel 2024 der Arbeitgeberbewertungsplattform kununu qualifiziert! Damit gehören wir nun zwei Jahre hintereinander zu den rund 5 % der bestbewerteten Unternehmen bei kununu in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung!

Ein Herzliches Dankeschön an unser Team!

Wir sind stolz und dankbar, dass unser Unternehmen 2023 und 2024 mit dem Top Company Siegel von kununu ausgezeichnet wurde. Diese Auszeichnung basiert insbesondere auf den hervorragenden Bewertungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir schätzen die positiven Rückmeldungen sehr! Sie sind für uns eine Motivation noch besser zu werden und unsere Unternehmenskultur weiter zu stärken. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich jeder wohlfühlt und sich gleichzeitig stetig weiterentwickeln kann.

Sie möchten auch Teil unseres wachsenden Teams werden?

Dann bewerben Sie sich bei uns! Wir sind auf der Suche nach klugen Köpfen, die unser Team noch stärker machen! Schauen Sie doch bei unserer Karriereseite vorbei oder folgen Sie uns bei LinkedIn oder XING!


Weiteres aus Aktuelles/News

28.02.2025

Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig

Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Unterhaltsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

28.02.2025

Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn

Im Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig.

28.02.2025

Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz

Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an.