Lehrauftrag an der
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg

09.11.2020

Dr_Michael_Munkert_2

Dr. Michael Munkert
hält Vorlesungen zum Thema Unternehmensbewertung und Merger & Acquisitions
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Dr. Michael Munkert übernimmt Lehrauftrag an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Bereits seit 2008 übernimmt unser Partner Dr. Michael Munkert den Lehrauftrag an der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg. Das Wintersemester 2020/2021 findet erstmals Corona-bedingt online statt.

Das Thema der Veranstaltungsreihe, die fünf Termine von November bis Januar beinhaltet, ist „Unternehmensbewertung und Mergers & Acquisitions“.

Die Veranstaltung richtet sich an Masterstudentinnen und – studenten der FAU. Das Besondere dabei ist, dass Herr Dr. Munkert mit den Studenten gemeinsam Fallstudien bearbeitet. Aus diesem Grund ist der Teilnehmerkreis auf 16 Personen begrenzt. Die Gruppe bearbeitet zusätzlich in kleinen Teams weitere Fallstudien bis zum jeweils nächsten Veranstaltungstermin. Zum Schluss findet ein großer Präsentationstermin statt, bei dem sich die Studentinnen und Studenten in Teams mit Teilbereichen einer größeren Projektstudie befassen –  dies soll die Bearbeitung in der Berufspraxis simulieren. Dabei bekommen dann jeweils zwei Teams Gelegenheit zum selben Thema zu präsentieren und gemeinsam unterschiedliche Lösungsansätze zu diskutieren. Denn in der Praxis gibt es häufig nicht nur eindeutige Lösungen.


Weiteres aus Aktuelles/News

04.04.2024

Die Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht

Das sog. Berliner Testament bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden.

04.04.2024

Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte

Mit einem Änderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

04.04.2024

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.