Ein häusliches Arbeitszimmer kann bis zur Höhe von 1.250 Euro steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Kosten sind sogar unbeschränkt absetzbar, wenn das Arbeitszimmer ausnahmsweise den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
Für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 wird eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag, höchstens 600 Euro im Jahr, eingeführt. Steuerpflichtige können einen pauschalen Betrag von 5 Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde. Die Pauschale zählt allerdings zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden.
Weiteres aus Aktuelles/News
Am Donnerstag, den 5. Juni 2025, fand der FunRun im Südwestpark Nürnberg statt – dieses Jahr leider bei eher durchwachsenem Wetter.
Am 3. Juni 2025 durften wir beim Auftaktevent des Patenschaftsprogramms der FAU Erlangen-Nürnberg dabei sein – und blicken begeistert auf einen rundum gelungenen Abend zurück!
Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft – also einer Enkelgesellschaft der Klägerin.