Am Donnerstag, den 06.06.2024 fand bei bestem „Lauf“-Wetter der FunRun 2024 im Südwestpark in Nürnberg statt. Das Teilnehmerfeld war mit 1850 Teilnehmer*innen noch größer als im Vorjahr – Erfreulich, denn ein Teil der Einnahmen aus dem FunRun wird an eine wohltätige Einrichtung gespendet.
Wir waren dieses Jahr mit einem Kanzleiteam aus Läufer*innen und erstmals auch mit einem Nordic-Walking-Team mit am Start. Insgesamt stellten sich 10 unserer Kolleginnen und Kollegen der sportlichen Herausforderung des FunRuns. Alle Teilnehmer*innen unserer MUNKERT & PARTNER-Teams haben sich super geschlagen und sind mit guten Zeiten ins Ziel gekommen.
Aber neben dem sportlichen Wettbewerb stand vor allem der Spaß und das Miteinander im Vordergrund. Beim anschließenden Sommerfest konnten dann alle zusammen in einer schönen Atmosphäre bei einem kühlen Getränk entspannen und den Abend gemeinsam ausklingen lassen.
Eine großes Dankeschön geht an die Organisatoren des FunRuns. Für uns war es eine sehr gelungene Veranstaltung!
Weitere Informationen zum FunRun unter funrunsuedwest.de.







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Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.