Am Donnerstag, den 06.06.2024 fand bei bestem „Lauf“-Wetter der FunRun 2024 im Südwestpark in Nürnberg statt. Das Teilnehmerfeld war mit 1850 Teilnehmer*innen noch größer als im Vorjahr – Erfreulich, denn ein Teil der Einnahmen aus dem FunRun wird an eine wohltätige Einrichtung gespendet.
Wir waren dieses Jahr mit einem Kanzleiteam aus Läufer*innen und erstmals auch mit einem Nordic-Walking-Team mit am Start. Insgesamt stellten sich 10 unserer Kolleginnen und Kollegen der sportlichen Herausforderung des FunRuns. Alle Teilnehmer*innen unserer MUNKERT & PARTNER-Teams haben sich super geschlagen und sind mit guten Zeiten ins Ziel gekommen.
Aber neben dem sportlichen Wettbewerb stand vor allem der Spaß und das Miteinander im Vordergrund. Beim anschließenden Sommerfest konnten dann alle zusammen in einer schönen Atmosphäre bei einem kühlen Getränk entspannen und den Abend gemeinsam ausklingen lassen.
Eine großes Dankeschön geht an die Organisatoren des FunRuns. Für uns war es eine sehr gelungene Veranstaltung!
Weitere Informationen zum FunRun unter funrunsuedwest.de.
Im vorliegenden Fall gründete die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin (eine zuvor nicht unternehmerisch tätige natürliche Person) die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sachgründung.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die sog. Drei-Objekt-Grenze keine starre Regel ist.
Ein bebautes Grundstück wurde im Jahr 2014 für insgesamt 143.950 Euro erworben und anschließend vermietet.