Unsere Frau König ist im Mai „frisch“ zur Steuerberaterin bestellt worden. Wir gratulieren Ihr von ganzem Herzen zu dieser exzellenten Leistung!
Das gesamte MUNKERT & PARTNER-Team freut sich auf die Zusammenarbeit mit Frau König in Ihrer neuen Position als teamleitende Steuerberaterin.
Wir sind sehr dankbar, dass Frau König uns auch weiterhin mit ihrem Engagement und ihrer herausragenden fachlichen Expertise bei unseren spannenden Projekten verstärken wird.
Im vorliegenden Fall gründete die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin (eine zuvor nicht unternehmerisch tätige natürliche Person) die GmbH nicht in bar, sondern im Wege der Sachgründung.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die sog. Drei-Objekt-Grenze keine starre Regel ist.
Ein bebautes Grundstück wurde im Jahr 2014 für insgesamt 143.950 Euro erworben und anschließend vermietet.