Seit nunmehr über 20 Jahren wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium einmal pro Semester an Studierende des Instituts für Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg verliehen.
Im Wintersemester 2024/2025 wurde das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Theresa Dotterweich auf der Absolventenfeier der FAU WiSo am 6. Dezember 2024 vergeben.
Frau Dotterweich studiert seit 2022 im Studiengang Master FACT an der FAU Wiso. Sie war am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre wissenschaftliche Hilfskraft und hat ihre Aufgaben mit außerordentlichem Engagement, zielstrebig und effizient sowie stets zur vollsten Zufriedenheit des Lehrstuhls erledigt.
Wir gratulieren Frau Dotterweich ganz herzlich zum Stipendium und der ausgezeichneten Leistung!
Wintersemester 24/25
Theresa Dotterweich
Sommersemester 2024
Jonas Kreitschmann
Wintersemester 23/24
Mona Schraml-Rappel
Sommersemester 2023
Sarah Daxenberger
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Nürnberg
Ausbildung
<< zurück zur Karriereseite Steuerberater (m/w/d) als Teamleiter/in Deklarationsberatung für unseren Standort in Nürnberg Wir sind eine mittelständisch orientierte Steuerberatungs-/Rechtsberatungs- […]
für unsere internen Gesellschaften in Vollzeit & Teilzeit
Am Donnerstag, den 5. Juni 2025, fand der FunRun im Südwestpark Nürnberg statt – dieses Jahr leider bei eher durchwachsenem Wetter.
Am 3. Juni 2025 durften wir beim Auftaktevent des Patenschaftsprogramms der FAU Erlangen-Nürnberg dabei sein – und blicken begeistert auf einen rundum gelungenen Abend zurück!
Eine Tochtergesellschaft, die in einem Organschaftsverhältnis zur Klägerin als Organträgerin stand, veräußerte Anteile an ihrer Tochtergesellschaft – also einer Enkelgesellschaft der Klägerin.