Seit über 20 Jahren wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium jährlich an Studierende des Instituts für Finance, Accounting, Controlling & Taxation (FACT) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vergeben.
In diesem Jahr wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Annika Schenk vergeben.
Frau Annika Schenk studiert nach ihrem Bachelorstudium an der WiSo seit WS 2019/2020 im Masterstudiengang FACT. In fachlicher Hinsicht zeigt Frau Schenk konstant gute bis sehr gute Studienleistungen. Ihre Bachelorprüfung im Studiengang Wirtschaftsrecht schloss sie mit einer Durchschnittsnote von 1,5 ab. Im Masterstudium liegt ihr Schwerpunkt ebenfalls im Bereich Steuerlehre und Steuerrecht. Derzeit beträgt ihr Notenschnitt 1,37. Frau Schenk war Tutorin im Fach Buchführung und wird demnächst bei Herrn Prof. Ismer als Studentische Hilfskraft beginnen.
Sommersemester 2022
Annika Schenk
Wintersemester 2021/2022
Sophie Dinkelmeyer
Sommersemester 2021
Carolina Schmidt
Wintersemester 2020/2021
Marcel Kleinberger
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und zu den Stiftungstätigkeiten.
für unsere internen Gesellschaften in Vollzeit & Teilzeit
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Ausbildung
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in Vollzeit
Am Dienstag, den 23. Mai 2023 findet die Auftaktveranstaltung des Patenschaftsprogramms der FAU WiSo statt. Wir freuen uns auf interessante Gespräche und nette Kontakte!
Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
Der Verkauf eines Gartengrundstücksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im Übrigen nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.