Der Vorgang ist hiermit abgeschlossen.
Nach 30 Jahren engagierter und loyaler Zusammenarbeit verabschieden wir unsere geschätzte Kollegin, Frau Margot Müller, in ihren wohlverdienten Ruhestand.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung der durch die Nutzung eines privaten Pkw entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten.
In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist mit seinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig