LfA_Kredit

Corona: Schnellkredit der LfA Förderbank Bayern

28.04.2020

Die Bayerische Staatsregierung hat sich ein neues Hilfspaket für Kleinstunternehmer überlegt. Um diesen bei vorübergehenden Finanzierungsschwierigkeiten durch die Corona-Krise unter die Arme zu greifen, soll es ab Anfang Mai neue LfA-Schnellkredite mit einer obligatorischen 100%igen Haftungsfreistellung der Hausbank geben.

Wer darf die LfA-Schnellkredite beantragen?

Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe

  • mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • die über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern verfügen
  • seit mindestens 01.10.2019 am Markt aktiv sind
  • sowie zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen waren
  • und zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwiesen.


Weitere Informationen dazu finden Sie im Rundschreiben der LfA Förderbank.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt LfA-Schnellkredit.


Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur den heutigen Stand (28.04.2020) der Sachlage abbilden. Es ist zu erwarten, dass sich die diversen Unterstützungsleistungen des Staates sehr zügig verändern werden. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und halten Sie auf dem Laufenden. Selbstverständlich können diese Kurzinformationen eine Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.


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