Corona_Startup

Corona: 2 Mrd. Eu­ro-Maß­nah­men­pa­ket für Start-ups

05.05.2020

Das 2 Mrd. Eu­ro-Maß­nah­men­pa­ket für Start-ups steht

Junge Unternehmer dürfen sich freuen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der KfW Capital ein Maßnahmenpaket ausgearbeitet, das vor allem Start-ups und mittelständischen Unternehmen durch die Corona-Krise helfen soll.

Das Maßnahmenpaket basiert laut Pressemitteilung BMF vom 30.04.2020 auf 2 Säulen:

Säule 1: Corona-Matching Fazilität

Zum einen werden Wagniskapitalfonds die zusätzlichen öffentlichen Mittel über die neue Corona Matching Fazilität zur Verfügung gestellt, damit Investoren auch während der Corona-Krise hoch innovative und zukunftsträchtige Start-ups finanzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass noch junge Unternehmen auch in der derzeitigen Phase ihren Wachstumskurs fortsetzen können. Über die Corona Matching Fazilität werden die bestehenden Kooperationen mit den öffentlichen Partnern, wie zum Beispiel der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds, genutzt, um die öffentlichen Mittel den Start-ups schnell über Wagniskapitalfonds zur Verfügung zu stellen.

Säule 2: Für Start-ups und kleine Mittelständler (ohne Zugang zu Säule 1):

„Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die Corona Matching Fazilität haben, werden weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet. Hierzu wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern geben, unter anderem über die Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften.


Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur den heutigen Stand (05.05.2020) der Sachlage abbilden. Es ist zu erwarten, dass sich die diversen Unterstützungsleistungen des Staates sehr zügig verändern werden. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und halten Sie auf dem Laufenden. Selbstverständlich können diese Kurzinformationen eine Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.


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