Bundesrat beschließt Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

16.02.2026

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zugestimmt. Damit werden neben den Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit u. a. die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz (Übergangsregelung zur Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung, Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken) umgesetzt.

Aus steuerlicher Sicht ändern sich insbesondere die folgenden Regelungen:

  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (§ 15 Abs. 4 Satz 4 UStG): Die bisherige Regelung zur Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 UStG wird hinsichtlich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken weiter präzisiert. So ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass bei der Vorsteueraufteilung im Zusammenhang mit Grundstücken vorrangig eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen (Flächenschlüssel) vorzunehmen ist. Dies umschreibt den Flächenschlüssel, der in diesen Fällen die vorzugswürdige Aufteilungsmethode ist. Sollte im Einzelfall eine andere Aufteilungsmethode zu einem (noch) präziseren wirtschaftlichen Ergebnis führen, kann stattdessen auch diese angewandt werden.
  • Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (§ 19a Abs. 3 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) sowie § 257 Absatz 4 HGB): Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängert sich wieder auf zehn Jahre. Durch die Gesetzesänderung sollen Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden können.

© 2024 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag).
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG

Weiteres aus Aktuelles/News

16.02.2026

Gutscheine und Sachbezüge für Arbeitnehmer – aktuelle steuerliche Anforderungen

Geldleistungen sind steuerpflichtig, wenn der Arbeitnehmer über einen Geldbetrag verfügen kann.

16.02.2026

Bundeskabinett beschließt neuen Mindesthebesatz für Gewerbesteuer

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer anzuheben.

01.10.2025

Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf (RegE) des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen.

Karriere bei MUNKERT & PARTNER. Unsere offenen Stellenangebote